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Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ausgangspunkt vom Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Erst dieser, lässt ein Arbeitsverhältnis bestehen.
Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, vertritt in Arbeitsrechtlichen fällen die Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder auch Betriebsräte. Er befasst sich mir den Themen Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Abfindungszahlung etc.. |
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