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| Kategoriebeschreibung: |
Eine Partneragentur betreibt Partnervermittlung als Dienstleistung, dabei wird im Auftrag einer Person durch den Dienstleister eine zu dem Suchenden "passende" Person vermittelt.
Ziel einer Partneragentur ist der Aufbau einer Liebesbeziehung bis hin zur Heirat.
Die Leistung ist in der Regel kostenpflichtig, aber nach § 656 BGB gesetzlich nicht einklagbar.
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