© 2011 Regensburgindex
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| Kategoriebeschreibung: |
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung).
Zu unterscheiden sind hauptberufliche Notare von Anwaltsnotaren, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.
Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.
Die Haupttätigkeiten des Notars liegen in der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften.
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