| Kategoriebeschreibung: |
Der Beruf des Heilpraktikers ist ein in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl anerkannte, naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein.
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