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| Kategoriebeschreibung: |
In einer Detektei arbeitende Detektive, Privatdetektive oder Privatermittler sind privater Ermittler, die im Rahmen der Beweiserhebung durch Observationen, Recherchen, Befragungen etc. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert - vor Allem von gerichtsverwertbarem Beweismaterial. Ein Detektiv kann in einer Detektei als Angestellter, freiberuflich Tätiger oder auch allein arbeiten.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verwendet.
Deutsche Detektive besitzen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz.
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