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| Kategoriebeschreibung: |
In Apotheken werden Medikamente verkauft, geprüft und in einem kleinen Teil auch hergestellt.
Der gesetzliche Auftrag einer Apotheke ist die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Daher darf eine Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.
Da Medikamenten Waren besonderer Art sind und diese oft einer Erklärung und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutischen Personal (Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazie-Ingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)) vertrieben werden.
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